Das Gericht stellte fest, dass die tarifliche Einreihung eines Stahlprofils auf Grundlage der objektiven Merkmale des Produkts zu erfolgen hat und dass dessen Erkennbarkeit für die Verwendung in einer Konstruktion — unter Heranziehung der entsprechenden fachlichen Expertise — objektiv überprüfbar ist.

 

Das Urteil ist für viele unserer Kunden von unmittelbarer Bedeutung und stellt zugleich einen wesentlichen Wettbewerbsfaktor innerhalb der Branche dar. Darüber hinaus setzt das Gericht mit seiner Entscheidung die bisherigen Bewertungen der dänischen Zollbehörde, des Nationalen Steuertribunals sowie des dänischen Steuerministeriums außer Kraft.

 

Aus unserer Sicht handelt es sich um eine richtungsweisende Entscheidung mit weitreichenden Auswirkungen auf die Stahlindustrie und die Auslegung der zolltariflichen Einreihung im internationalen Handel.

 

Ein herzlicher Dank gilt Line Kjær und Andersen Kaer Advokatfirma P/S für die äußerst professionelle Beratung und Unterstützung während des gesamten Verfahrens.

 

Das Bild zu diesem Beitrag dient ausschließlich illustrativen Zwecken und steht in keinem Zusammenhang mit dem konkreten Verfahren.